Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts
Thema und Hintergrund
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 21.05.2008 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts, insbesondere die Änderung und Ergänzung des IV. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, beschlossen. Verantwortlich für den Gesetzentwurf ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Als Bundesressort bestimmt es die Grundsätze und Regelungen des öffentlichen Auftragswesens, dem das Vergaberecht und das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen angehören.
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Kommentar zur Vergaberechtsnovelle
Der Entwurf der Vergaberechtsvolle des BMWi mag hier und da den Zielen der Bundesregierung näher kommen als das jetzige Vergaberecht. In einem gravierenden Punkt werden die an den Entwurf gestellten Forderungen nach einer Stärkung der mittelständischen Interessen und der Übernahme wichtiger EU-Regelungen jedoch nicht im geringsten erreicht: in der Wettbewerbssituation zwischen kommunalen und privatwirtschaftlichen Einrichtungen. Die Vergaberechtsnovelle verschlechtert sogar noch die ohnehin schon schwierige Ausgangssituation für mittelständische IT-Anbieter der Sozialwirtschaft wie Lämmerzahl, die sich in einem fairen Wettbewerb mit anderen privatwirtschaftlichen und öffentlichen Einrichtungen messen lassen möchten.
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