Berlin (Reuters) - Langzeitarbeitslose müssen sich auch weiter mit dem Hartz-IV-Regelsatz von 345 Euro im Monat begnügen.
Das Bundessozialgericht in Kassel stufte sowohl die Höhe der Stütze als auch die Art der Erhebung am Donnerstag als verfassungsgemäß ein. Arbeitsminister Franz Müntefering begrüßte das Urteil. Der Vizekanzler zeigte sich überzeugt, dass die Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit nicht wie in den Vorjahren über die Etatplanungen hinaus ausufern würden. Wir werden mit diesem Geld 2007 auskommen, unterstrich der SPD-Politiker im Bundestag. Im Streit um die Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I nahmen die Sozialdemokraten Bundespräsident Horst Köhler in Schutz. Köhler hatte sich in die von der CDU angestoßene Debatte eingeschaltet und Unionsforderungen nach einer Ausweitung des Arbeitslosengeldes I für Ältere scharf zurückgewiesen.
GERICHT SIEHT KEINEN ANLASS ZUR ERHÖHUNG DES HARTZ-IV-SATZES
Das Bundessozialgericht sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelförderung beim Arbeitslosengeld II, das unter der rot-grünen Vorgängerregierung aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe entstanden war. Es ist grundsätzlich zulässig, den Bedarf gruppenbezogen zu erfassen, hieß es zur Begründung. Das Gericht wies damit die Klage einer 49-jährigen Frau aus dem baden-württembergischen Kreis Lörrach ab. Auch dem von der Klägerin geäußerten Einwand, es gebe keine Härtefallregelung, folgte das Gericht nicht.
Die Klägerin hatte den in den Hartz-IV-Gesetzen festgelegten Regelsatz von 345 Euro als verfassungswidrig bezeichnet, nachdem ihr die Zahlung verweigert worden war. Die Frau wohnt mit ihrem Mann und der 22-jährigen Tochter zusammen. Der Mann erhält eine Altersrente für Schwerbehinderte von monatlich 928 Euro. Die Tochter bekam zeitweise Ausbildungsbeihilfe, außerdem erhielt der Mann für das Kind monatlich 154 Euro Kindergeld. Die Agentur für Arbeit und die zuständige Arbeitsgemeinschaft hatten eine Stütze für die Frau mit Blick auf das Einkommen der Familie abgelehnt.
Müntefering sagte, die Entscheidung der Kasseler Richter habe ihn nicht überrascht, da der Regelsatz plus Wohngeld sorgfältig berechnet worden sei. Das ist ja keine willkürliche Festsetzung, sondern das gründet sich auf eine Einkommens- und Verbrauchsstatistik, sagte er. Da wird genau festgestellt, was ist die Basis für ein Existenzminimum. In der Haushaltsdebatte des Bundestags sagte er, insgesamt seien für Langzeitarbeitslose in seinem Etat 42 Milliarden Euro vorgesehen. Das reiche aus.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) prüft eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil. Die verschärfte Anrechnung von Einkommen und verringerte Rentenansprüche führten dazu, dass die Altersvorsorge entwertet werde, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock dem Tagesspiegel (Freitagausgabe).
DEBATTE UM KÖHLERS RÜGE FÜR RÜTTGERS
Müntefering wandte sich gegen Vorwürfe an Bundespräsident Köhler, dieser habe sich mit seiner Meinung zum Arbeitslosengeld I unzulässig in Tagespolitik eingemischt. Natürlich darf sich der Bundespräsident äußern. Und in der Sache muss man dann mit einer solchen Meinung umgehen wie mit der Meinung von jemand anderem auch, sagte Müntefering. Diese Auffassung habe nichts damit zu tun, dass er in dieser Frage Köhlers Ansicht teile. Der Bundespräsident hatte sich gegen den Vorschlag von CDU-Vize Jürgen Rüttgers gewandt, die Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I für langjährig Versicherte zu auszudehnen. Damit löste er vor allem im Sozialflügel der Union Unmut aus. Die SPD lehnt den Rüttgers-Vorstoß ab, weil er auf Kosten jüngerer Arbeitsloser finanziert werden solle. "Wo der Präsident Recht hat, hat er Recht", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Olaf Scholz.
Der Vorschlag soll nächste Woche auf dem CDU-Parteitag beschlossen werden - nach parteiinterner Kritik nun zusammen mit einem Antrag aus Baden-Württemberg, der sich für grundlegende Arbeitsmarktreformen ausspricht. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla vermied direkte Kritik an Köhler. Es ist das gute Recht des Bundespräsidenten, sich zu aktuellen politischen Fragen zu äußern, sagte er. Es gebe für die CDU aber keinen Anlass, um Veränderungen vorzunehmen. Über die Parteitagsbeschlüsse werde anschließend in der Koalition verhandelt. Pofalla verwies darauf, dass der Antrag der nordrhein-westfälischen CDU auf einem Parteitagsbeschluss aus dem Jahr 2004 beruht.
Köhler hatte in der Vergangenheit wiederholt zu aktuellen Themen Stellung bezogen und sich damit den Vorwurf eingehandelt, er mische sich in die Tagepolitik ein.
Quelle: Reuters