Danach umfasst LÄMMkom® alle Fallkonstellationen einschließlich der Leistungsberechnung zu Familien mit Mehrlingen oder Adoptivkindern. Automatisch berechnen lassen sich das Grundelterngeld unter Beachtung des jährlichen Durchschnittseinkommens, des Mutterschaftsgeldes und aller sonstigen zu berücksichtigenden Einkünfte beider Elternteile.
Der Zuschlag bei Mehrlingsgeburten, der 300 Euro pro Mehrling beträgt, wird ebenso wie die Differenzbeträge errechnet, die bei einer Auszahlung einer weiteren Tätigkeit während der Elternzeit ausgezahlt werden. Nach den Vorgaben für Geringverdiener, die eine maximale Aufstockung des Elterngeldes auf maximal 100% ihres Nettoeinkommens erwartet, berechnet LÄMMkom® automatisch eine Erhöhung um 0,1 Prozent für je zwei Euro, die das Nettoeinkommen unter 1000 Euro liegt. Auch für den neuen Geschwisterbonus, demzufolge bei Geburt eines weiteren Kindes das Elterngeld um zehn Prozent oder mindestens 75 Euro erhöht wird, sind alle Vorkehrungen LÄMMkom® getroffen. So bekommt eine Mutter, die seit der Geburt des ersten Kindes nicht wieder erwerbstätig war, nach der Geburt des nächsten Kindes den Mindestsatz des Elterngeldes von 300 Euro im Monat plus 75 Euro. War die Mutter berufstätig, werden nicht wie beim ersten Kind 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens gezahlt, sondern zehn Prozent mehr, also insgesamt 73,7 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
Die vorgesehenen Mindest- und Höchstbetragsgrenzen von mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro werden in der Software genauso berücksichtigt wie die Leistungen für ein vor dem Stichtag geborenes Geschwisterkind. Individuell lässt sich die persönliche Entscheidung der Eltern zum Zahlungszeitraum eingeben: Sie können selber bestimmen, ob sie die vollen Bezüge für 12 bzw. 14 Monate erhalten möchten oder ob sie eine Halbierung der Leistung bei gleichzeitiger Verdopplung des Bewilligungszeitraums präferieren.
Alle Angaben werden automatisch auf Plausibilität überprüft. Dabei gewährleistet das umfassend konfigurierbare Vier-Augen-Prinzip größtmögliche Kontrolle der Eingaben, ohne die Sachbearbeiter bei ihrer Arbeit zu behindern. Die errechneten Leistungen werden über die Bundeskasse ausgezahlt, wobei der Daten über ELSTER transferiert werden können. Für das Finanzamt wird eine Bescheinigung erstellt. Alle bestehenden Konten können jederzeit stichtagsbezogen ausgewertet werden. Statistische Daten werden fristgerecht gemeldet.
Die Funktionen des Programms werden ergänzt durch eine leistungsfähige interne Textverarbeitung, die den Druck notwendiger Bescheide und individueller Benachrichtigungen im Einzelfall ermöglicht. Einzeldokumente, Serienbriefe und andere Unterlagen können mit Word, Wordperfect oder Open Office aus dem Programm heraus erstellt werden. Termine werden intern verwaltet, einzelnen Gruppen in einem Kalender sichtbar gemacht und zur Wiedervorlage aufbereitet. Der interne Kontakt ist außerdem über eine Mailfunktion möglich.
Interessenten steht die Möglichkeit offen, an einer Präsentation zum komplexen Funktionsumfang von LÄMMkom® für den Bereich Elterngeld teilzunehmen. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.laemmerzahl.de oder per E-Mail unter vertrieb(at)laemmerzahl.de.