Nach dem Urteil
Am Donnerstag erklärte das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Mischverwaltung bei der Betreuung von Hartz-IV-Empfängern für verfassungswidrig. Nun wird über die politischen Konsequenzen aus dem Urteil diskutiert. Nach Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) lehnte am Freitag auch der Vorsitzende der Unionsfraktion Volker Kauder eine Reform der Hartz-IV-Gesetzgebung ab.
Auch wenn nun die Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) neu geregelt werden müsse, werde es in der Sache „keine Reform der Reform“ geben, sagte Kauder der „Passauer Neuen Presse“. „Das ist mit der Union nicht zu machen. Es bleibt bei der grundsätzlichen Entscheidung. Die Koalition hat sich auf wenige sinnvolle Korrekturen verständigt.“ Die Hartz-IV-Leistungen würden in einem regelmäßigen Rhythmus überprüft.
Bei der nun fälligen Hartz-IV-Verwaltungsreform will Kauder die Rolle der Kommunen stärken. „Sie könnten diese Aufgabe auch durchaus gut leisten. Aber nicht alle Länder und auch nicht alle Kommunen wollen diese Aufgabe alleine machen.“ Man werde bei der Aufgabenerfüllung klar zwischen Kommunen und Bund trennen, die Serviceagenturen sollten aber unter einem gemeinsamen Dach arbeiten.
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Kauder verwies darauf, dass es schon 21 Landkreise gebe, die der Forderung des Bundesverfassungsgerichts gerecht würden und getrennte Verwaltungen in einem Haus hätten. Mit dem gleichen Beispiel hatte sich am Donnerstag auch Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) für eine getrennte Trägerschaft von Kommunen und Arbeitsagentur ausgesprochen, die dennoch unter einem Dach belassen werden soll.
Das für Hartz IV zuständige Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, warnte den Gesetzgeber davor, mit Schnellschüssen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu reagieren. „Die Politik muss uns und den Kommunen genügend Zeit lassen, die neue Welt vorzubereiten“, sagte er zu „Spiegel Online“. Bei der ursprünglichen Hartz-IV-Reform sei alles recht schnell gegangen, „beim nächsten Mal wäre ein bisschen mehr Vorbereitungszeit hilfreich.“
Alt wirbt dafür, im Interesse der Kunden „eine neue Zusammenarbeit mit den Kommunen zu finden“. „Bis auf den institutionellen Rahmen - also Geschäftsführer und Arge-Vertrag - kann man das alte Modell retten.“ Sein Vorschlag: „Statt des rechtlichen Mantels der Argen könnte man den neuen Mantel einer Kooperationsvertrages wählen.“
Um die Argen ist es nicht schade
Während sich jene Stimmen mehren, die das alte Hartz-IV-Verwaltungsmodell weitgehend retten wollen, zeigt eine wissenschaftliche Studie: Um die Arbeitsgemeinschaften in der Arbeitsverwaltung (Argen), die das Bundesverfassungsgericht jetzt quasi zur Abschaffung verurteilt hat, ist es weder aus Sicht der Kommunen noch aus jener der Arbeitslosen schade.
Nach Einschätzung des Internationalen Instituts für Staats- und Europawissenschaften (ISE) ist die erzwungene Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit der alleinigen kommunalen Trägerschaft (Optionsmodell) in mehrfacher Hinsicht unterlegen. Das zeigen die Ergebnisse der Evaluationsberichte und Fallstudien, mit denen das ISE die „umfassendste sozialpolitische Reform seit dem Zweiten Weltkrieg“ begleitet hat. In dem kürzlich erschienenen dritten Zwischenbericht zur Aufgabenträgerschaft nach dem Sozialgesetzbuch II plädiert das Institut „für eine einheitliche örtliche Trägerschaft“. Eine alleinige Bundeszuständigkeit stieße bei allen untersuchten Kommunen auf Ablehnung.
Optionskommunen zeigen sich sehr zufrieden
Im dritten Jahr der Reform antworteten alle befragten Optionskommunen, sie würden sich - vor die Wahl gestellt - wieder für diese Organisationsform entscheiden, während mehr als die Hälfte der Arbeitsgemeinschaften jetzt auch das Optionsmodell bevorzugen würde.
Uneinheitliche Verfügungs- und Weisungsrechte sowie geteilte Zuständigkeiten in der Finanzverantwortung sind die Hauptursachen der Unzufriedenheit in den Kommunen mit Arbeitsgemeinschaften. Da der örtliche Einfluss auf die Arbeitsgemeinschaften gering ist, hat auch die Kommunalpolitik nur geringes Interesse an deren Tätigkeit. Umgekehrt führe die engere Bindung zwischen Arbeits- und Kommunalverwaltung in den Optionskommunen zu einem stärkerem kommunalpolitischen Engagement.
Für die kommunale Trägerschaft spreche der verfestigte Befund, dass die überregionale Vermittlung von Arbeitsplätzen im Sozialgesetzbuch II nur eine geringe Rolle spiele und zum überwiegenden Teil eine regionale Integrationsaufgabe sei, heißt es. Während die Arbeitsgemeinschaften ihren „Kunden“ überwiegend standardisierte Programme anböten, sei in den Optionskommunen eine individuelle Betreuung zu beobachten.
Quelle: FAZ.NET mit Material von Dt./F.A.Z., 21.12.2007