Die doppelte Zuständigkeit von Bund und Kommunen für die Hartz-IV-Verwaltung verstößt gegen das Grundgesetz, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Bis 2010 müssen die Jobcenter neu organisiert werden - doch wie, ist unklar.
Die 2005 in Kraft getretene Arbeitsmarkt- und Sozialreform verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Die Betreuung von etwa sieben Millionen Hartz-IV-Empfängern muss damit neu geregelt werden.
Die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Kommunen in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften zusammenzulegen, sei verfassungswidrig. Das Gericht gab damit einer Klage von elf Landkreisen statt und kippte einen 2003 nur mühsam ausgehandelten Kompromiss zwischen SPD und Union. Für eine Neuregelung setzte es dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2010.
Die jetzige Organisation der Arges ist ein politischer Kompromiss
Damit scheint neuer politischer Streit darüber programmiert, wer am besten für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständig ist - die Kommunen oder die Arbeitsagenturen. Das Konstrukt der Arbeitsgemeinschaften war Ende 2003 im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zustande gekommen, nachdem die SPD auf einer Arbeitsvermittlung durch die BA beharrt hatte, während die Union die Kommunen stärken wollte. Heraus kam der Kompromiss, dass weit überwiegend Arbeitsgemeinschaften gebildet wurden.
"Ich bin sicher, dass im Gegensatz zum rot-grünen Kuddelmuddel jetzt eine sattelfeste Lösung gefunden wird", sagte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla. Während der Entscheidung über die Hartz-IV-Reform war die CDU dafür eingetreten, die Arbeitsvermittlung stärker bei den Kommunen anzusiedeln.
Als Vorbild für die Neuorganisation empfahl Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) eine getrennte Trägerschaft von Kommunen und Arbeitsagentur unter einem Dach. Die Arbeitsagentur übernehme Betreuung und Vermittlung in Arbeit und zahle das Arbeitslosengeld II aus. Die Kommune sei für Miet- und Heizkosten sowie begleitende Hilfen wie Suchtberatung und Kinderbetreuung zuständig.
Der Minister will daran festhalten, dass der Bund über die BA für die Arbeitsvermittlung zuständig bleibt. "Das ist vernünftig, damit auch in Zukunft ein Arbeitsloser in Flensburg auf einen freien Arbeitsplatz in Frankfurt vermittelt werden kann." Dies sei auch die Auffassung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Vorsitzenden der Regierungsfraktionen. Scholz zeigte sich daher zuversichtlich: "Es wird also keine neue Debatte geben über eine Kommunalisierung der Arbeitsvermittlung." Auch Gewerkschaften und der Städte- und Gemeindebund forderten, die Verantwortung für die Arbeitslosen müsse beim Bund bleiben.
Auch für eine Alleinregie der Kommunen bei der Arbeitslosenbetreuung gibt es aber Verfechter. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) hat am Donnerstag in der Haushaltsdebatte des Landtags die Bundesregierung aufgefordert, die Hartz-IV-Verwaltung an die Kommunen abzugeben. Das sei die wichtigste Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Jobcentern für Langzeitarbeitslose, sagte Rüttgers.
Der Deutsche Landkreistag, der die Klage gegen die Arbeitsgemeinschaften unterstützt hatte, plädierte ebenfalls für eine Alleinregie der Kommunen. Die Landkreise seien bereit, die Aufgabe komplett zu übernehmen, wenn der Bund zahle, sagte Verbandspräsident Jörg Duppre. Ähnlich äußerte sich die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände. Dort herrscht seit jeher die Sorge, durch eine BA-Beteiligung könnten Beiträge der Arbeitslosenversicherung zweckentfremdet werden.
Das Gericht verwarf mit seinem Urteil das organisatorische Herzstück der Reform, mit der im Jahr 2005 Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt worden waren. Die weitergehende Klage der Landkreise, sie müssten ohne angemessenen Finanzausgleich für einen Teil des Lebensbedarfs der Hartz-IV-Empfänger aufkommen, wies das Gericht ab.
Bundesweit gibt es 353 Arbeitsgemeinschaften. Daneben betreuen 69 Optionskommunen Hartz-IV-Empfänger in Alleinregie ohne die BA. In 21 Regionen nehmen Kommunen und Arbeitsagenturen die Aufgabe nach wie vor in getrennter Trägerschaft wahr. BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt versicherte die 56.000 Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaften, dass sie sich um ihren Arbeitsplatz nicht sorgen müssten.
Bundesrechnungshof greift Wohnregelung an
Neben dem Bundesverfassungsgericht verlangt auch der Bundesrechnungshof Änderungen bei den Hartz-IV-Regeln. Er forderte das Arbeitsministerium auf, umgehend einheitliche Richtlinien zur Bewilligung von Wohnraum für Hartz-IV-Empfänger zu erlassen. Solche einheitlichen Vorgaben gebe es bisher nicht, teilte der Bundesrechnungshof am Donnerstag in Bonn mit. Das habe zur Folge, dass Hilfe-Empfängern bei gleichen Voraussetzungen unterschiedliche Wohnungsgrößen und Wohnungsstandards zugestanden würden. Durch diese uneinheitliche und teilweise rechtswidrige Gesetzesanwendung würden die Hilfeempfänger ungleich behandelt.
Hinzu kämen Schwierigkeiten beim Verwaltungsvollzug sowie eine starke Belastung der Sozialgerichte, hieß es in der Mitteilung des Bundesrechnungshofs weiter. Dem Bund und den Kommunen entstünden dadurch erhebliche Mehrausgaben. Mit dem Erlass einer Rechtsverordnung könne das Bundesarbeitsministerium zur einheitlichen, gerechten und wirtschaftlichen Leistungsbewilligung beitragen.
Quelle: FTD.de, 20.12.2007, © 2007 Financial Times Deutschland