LÄMMkom - Software für die Sozialgesetzgebung
Unterhaltsansprüche von Kindern nach Düsseldorfer Tabelle 2009 berechnen   Freitag, 09. Januar 2009

+++ Dateien für LÄMMkom-Kommunen auf laemmerzahl.de gebührenfrei zugänglich +++


Dortmund. Lämmerzahl stellt seinen Kunden ab sofort die Add-on-Anwendung UH-LEX, mit der Unterhaltsansprüche nach den geänderten gesetzlichen Grundlagen berechnet werden, in der aktuellen Version 2009 gebührenfrei zur Verfügung. Die Anwendungs­dateien können im geschützten Download-Bereich auf www.laemmerzahl.de unter dem Navigationspunkt „Service“ bezogen werden.

Am 5. Januar 2009 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die endgültige Fassung der Düs­sel­dorfer Tabelle verabschiedet. Die Tabelle dient als Richtlinie zur Festlegung des Regel­be­darfs für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben. Die Tabellensätze orientieren sich am Kin­des­alter und dem Nettoverdienst des betroffenen Elternteils. Die Anpassung war auf­grund der sich zum Jahreswechsel ändernden Kinderfreibeträge und der Kindergeld-Er­hö­hung notwendig geworden.

In UH-LEX wurden darüber hinaus die ausführliche Unterhaltsberechnung für Kinder, Ehe­gat­ten und Elternteile sowie die Bedarfsermittlung des unterhaltsberechtigten Ehegattens bzw. El­ternteils ans neuere Familienrecht berücksichtigt. Zudem wurde die Einkommensermittlung 2009 an die geänderten Werte in der Sozialversicherung und den Steuerabzügen angepasst. Auch der neue Elternunterhalt wird nun nach der geänderten und teilweise regional unter­schied­lichen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte durchgeführt.

Einblicke in die relevan­ten Entscheidungen und Veröffentlichungen zum aktuellen Unterhaltsrecht erhalten LÄMM­kom-Kommunen in der Literatur- und Entscheidungssammlung von UH-LEX.