Am 9. Juli 2010 hat der Bundesrat die Gesetzesänderung zur Neuordnung der Jobcenter beschlossen. Sofern Sie sich dazu entschließen und die erforderliche 2/3-Mehrheit im Entscheidungsgremium bekommen, haben Sie nun Gelegenheit, die Arbeitsvermittlung als eine der insgesamt 110 Optionskommunen komplett in kommunaler Regie durchzuführen. Als erfahrener Partner der bestehenden Optionskommunen begleiten wir Sie gerne auf diesem Weg.
Um Sie zu einer objektiven Entscheidung auf der Suche nach einer geeigneten Software zu befähigen, stellen wir Ihnen hier unser Leistungsspektrum online zum Herunterladen bereit.
Unsere Software LÄMMkom hat sich in mehr als 270 Verwaltungen als langjährig stabil und zuverlässig erwiesen, arbeitet markterprobt seit 20 Jahren in allen Sozialbereichen und hat alle Rechtsänderungen inklusive der großen Reformen innerhalb der Sozialhilfe und dem Arbeitslosengeld II fristgerecht umgesetzt. Im SGB II wird sie erfolgreich in bereits bestehenden Optionskommunen sowie bei in getrennter Trägerschaft arbeitenden Städten und Kreisen eingesetzt.
Damit Sie für den Fall der Option so schnell wie möglich arbeitsfähig sind, empfehlen wir Ihnen den Einsatz von LÄMMkom Direkt, der Betriebsvariante, bei der alle IT-Infrastrukturkomponenten von Lämmerzahl bereitgestellt werden. Mit unserer Direkt-Version, die zeitnah und ohne langwierige Beschaffungsvorgänge einsetzbar ist, sparen Sie an Zeit, Personal und Betreuungsaufwand, also den kritischen Faktoren im Falle der SGB II – Neuordnung.
Zu Ihrer Information empfehlen wir Ihnen unsere Leistungsbeschreibungen zum
- Arbeitslosengeld II-Trägermodul
- Beschäftigungsgesellschaften
- LÄMMkom Direkt
Gesetzestext des Bundesrats (Artikel 91e) hier zum Download
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