LÄMMkom - Software für die Sozialgesetzgebung
LÄMMERZAHL informiert über SGB II – Umstellung   Dienstag, 23. Februar 2010

Transparenz zum Abrufen über das Internet


Lämmerzahl, einer der führenden Anbieter für integrierte Software in der Sozial­ver­wal­tung, startet mit einem gut geschnürten Informationspaket für Kommunen, Jobcenter und Argen ins Frühjahr. Neben Fachberichten zum Thema beinhaltet das Paket präzise und übersicht­lich dargestellte Faktenzusammenstellungen, die betroffene Akteure oh­ne Umwege direkt zum Kern des Wissenswerten führen. Leistungsbeschreibungen zum Arbeitslosengeld II, zum Maßnahmenmanagement, zum Thema Beschäf­tigungs­ge­sell­schaften und zu Betriebs­varianten wie der serviceorientierten Softwarenutzung über das Internet sind sowohl unter der Adresse sgb2@laemmerzahl. de als auch auf der Internetpräsenz www.laemmerzahl.de direkt abzurufen.

„Wir sind mitten in der Planung“, berichtet Vertriebsleiter Jochen Stolte über die anstehenden Umstellungen im SGB II. „Viele Kommunen haben sich schon vor mehreren Wochen bei uns gemeldet, weil sie im Planungsprozess berücksichtigt werden und am Ende nicht den Kür­ze­ren ziehen möchten.“ Für andere rollt der Zug Richtung Umstrukturierung der Argen jetzt an. Mit dem Informationspaket sollen deshalb alle interessierten Einrichtungen zu einer ob­jek­tiven Entscheidung in der Wahl einer dezentralen Softwarelösung befähigt werden. „Bei der Beratung der betroffenen Akteure verhalten wir uns bewusst schnörkellos und unprätentiös“, berichtet Jochen Stolte. „Es geht nicht darum, zu überreden, sondern das vermitteln, was ist ‑ unser Leistungsspektrum, unsere saubere Terminarbeit und das gute, sichere Wis­sen da­rum, dass wir uns nicht verbiegen müssen. Wir setzen auf klare, eindeutige Aussagen und sagen, was machbar ist. Nur so sind wir berechenbar, bleiben uns selbst treu und sind gleich­zeitig eine sichere Bank für alle, die sich rechtzeitig bei uns melden.“

Intern müssen die Kommunen vor allem die Frage nach den eigenen Wünschen bei der Neu­ordnung klären. Option oder Beibehaltung der Argen, das ist die Gretchenfrage, der sich die Volks­vertretungen vom Kreistag, über den Gemeinde- und Stadtrat bis zu den Bürger­schaf­ten stellen müssen. Wer schnell zu einem internen Konsens findet, ist im Vorteil, weil er In­for­mationen einholen, Testinstallationen ausprobieren, Art und Umfang der anstehenden Um­stellung an­mel­den und damit den favorisierten Softwarenanbieter noch „just in time“ in die Lage versetzen kann, die Weichen für eine systematische Umstellung zu stellen. Unge­ach­tet der noch un­klaren Aus­gestaltung der Grundgesetzänderung muss der Anbieter vorab Per­so­nal- und Zeit­ka­pazitäten reservieren, damit sie zum Wunschzeitpunkt der Kommunen abgerufen werden können. Der Countdown beginnt spätestens im Sommer. Denn dann müs­sen die ge­setz­lichen Regelungen zur Auszahlung von Leistungen bereits in der Konfiguration der Software umgesetzt sein. Nur so verfügen die Leistungsbezieher pünktlich im neuen Jahr über die le­bens­notwendigen Bezüge. Die Brisanz hinausgezögerter politischer Ent­schei­dungen ist offensichtlich, der Ärger der Arbeitslosengeld II ‑ Empfänger über verzögerte Zah­lungen vorhersehbar. Unschuldiges Ziel wären dann die Mitarbeiter in den Kommunen. Bes­ser dran sind die Kreise und Gemeinden, die sich proaktiv kümmern. Und das bedeutet nichts ande­res, als die poli­tischen Entscheidungsabläufe sorgfältig zu beobachten, sich ver­nehmlich für das interne Ideal einzusetzen und es software­tech­nisch in die Wege zu leiten.

Alle Fakten zum SGB II auf www.laemmerzahl.de und über sgb2@laemmerzahl.de