Leistungsberechnung:
- Konfigurierbare Berechnungsart zur Festlegung der Berechnung in vollem Umfang („Option“) oder im Rahmen der getrennten Trägerschaft. Wechsel der Berechnungsart jederzeit möglich.
- Berechnung von Arbeitslosengeld II (§ 19 SGB II) und Sozialgeld (§ 28 SGB II) für Einzelpersonen und Bedarfsgemeinschaften bis 99 Personen.
- Automatische Festlegung der Regelleistung gem. § 20 SGB II.
- Automatische Berechnung des Mehrbedarfs für werdende Mütter gem. § 21 (2) SGB II nach Eingabe des voraussichtlichen Entbindungsdatums.
- Automatische Berücksichtigung des Mehrbedarfs für Alleinerziehung gem. § 21 (3) SGB II abhängig von Anzahl und Alter der Kinder.
- Individuelle Berücksichtigung von Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung gem. § 21 (5) SGB II.
- Berechnung der Leistungen für Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II. Optional besteht die Möglichkeit einer Höchstmietenüberprüfung auf Grundlage des WoGG.
- Übernahme weiterer Leistungen gem. § 23 SGB II inklusive Prüfung des Anspruchs auf einmalige Leistungen gem. § 23 (3) SGB II, wenn keine laufenden Leistungen bezogen werden.
- Berechnung des Zuschlages gem. § 24 SGB II inklusive Absenkung bzw. Wegfall nach 12 bzw. 24 Monaten.
- Berechnung des anzurechnenden Einkommens gem. § 11 (1) SGB II und der Absetzungsbeträge gem. § 11 (2) SGB II.
- Automatische Berücksichtigung des Freibetrages gem. § 30 SGB II.
- Optionen zur Anpassung der Horizontalberechnung gem. § 9 SGB II an hausinterne Vorgaben (entsprechend der Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit bzw. nach Vorgaben einiger Optionskommunen).
- Automatische, konfigurierbare Einkommensverteilung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft gem. § 7 (3) SGB II.
- Gewährung von Einstiegsgeld gem. § 29 SGB II.
- Komfortable Berücksichtigung von Sanktionen gem. §§ 31, 32 SGB II.
- Berechnung der Vermögensfreibeträge gem. § 12 (2) SGB II nach Erfassung aller zu berücksichtigenden Vermögenswerte der Bedarfsgemeinschaft.
- Individuelle Optionen zur Leistungsberechnung und Beachtung des § 41 SGB II (Berechnung mit 30tel. und Rundung der Leistungen).
- Möglichkeit zur Zahlung von Eingliederungsleistungen gem. § 16 SGB II auch neben der Leistungsberechnung für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.
- Prüfung des möglichen Anspruchs auf Kinderzuschlag gem. § 6a Bundeskindergeldgesetz durch eine interne Berechnung.