- Berechnung des Elterngeldes für alle Fallkonstellationen mit freier Angabe zu Mehrlingen und Adoptivkindern.
- Vollständige automatische Berücksichtigung der Berechnungsvorgaben nach dem BEEG:
- Berechnung des Grundelterngeldes unter Beachtung des jährlichen Durchschnittseinkommens.
- Berechnung des Zuschlags bei Mehrlingsgeburten.
- Beachtung der Mindest- und Höchstbetragsgrenzen.
- Berechnung der Differenzbeträge, sofern während der Elternzeit eine weitere Tätigkeit ausgeübt wird.
- Berücksichtigung des an ein früher geborenes Geschwisterkind gezahlten Elterngeldes.
- Möglichkeit zur Erfassung aller erzielten und zu berücksichtigenden Einkünfte beider Elternteile.
- Berücksichtigung des Bezuges von Mutterschaftsgeld.
- Individuelle Beachtung der gewünschten Bewilligungszeiträume für einen oder beide Elternteile mit Möglichkeit zur Vorgabe der optionalen Halbierung der Leistung bei gleichzeitiger Verlängerung des Zahlungszeitraumes.
- Umfassende Plausibilisierung aller Eingaben.
Die Abbildung zeigt die Berechnung für den ersten Antragsmonat in einem Beispielfall.
Oben links ist zu erkennen, für welchen Monat die Berechnung erfolgte (hier August 2006) und wie hoch der Zahlbetrag ist. Im Falle einer gleichzeitigen Leistungsgewährung würde der Zahlbetrag an beide Elternteile eine Summe für beide Personen ausweisen.
Unten links sehen Sie die im Fall beteiligten Personen (hier Mutter Astrid und Kind Rike) mit dem relevanten Einkommen und der jeweiligen Leistung im gewählten Monat.
Auf der rechten Seite erfassen Sie einige Grunddaten zur Berechnung:
- Mutterschaftsgeldbezug erlaubt die Eingabe der Krankenkasse, die die Auszahlung vornimmt.
- Als Antragszeitraum geben Sie die Dauer ein, für die Leistungen beantragt wurden. Zusätzlich müssen Sie festlegen, ob die Leistung in voller Höhe oder hälftig gewährt wird. LÄMMkom® prüft über interne Plausibilitäten, dass die Antragszeiträume nicht zu lang werden. Dabei werden die beantragten Zeiten beider Elternteile genauso beachtet wie eine ggf. vorliegende alleinige Erziehung durch ein Elternteil.
- Als Geschwisterelterngeld müssen Sie den Betrag eingeben, der für ein älteres Geschwisterkind als Elterngeld gezahlt worden wäre. Um die Ermittlung dieses Betrages zu erleichtern, haben wir eine Kurzberechnung integriert, die eine Ermittlung des Elterngeldes erlaubt, ohne einen Fall anzulegen.
- Die Historie zum Kindergeld kann noch entfallen, sobald mit endgültiger Vorlage des Gesetzes die Art der Einkommensberücksichtigung abschließend geklärt wurde.
Unter den Grunddaten folgt der Leistungsbereich. Als Grundbetrag erscheint der errechnete Betrag an Elterngeld. Die Berechnung kann eingesehen werden.
In unserem Beispiel erfolgt eine automatische Anteilserhöhung, da das zu berücksichtigende Einkommen unter 1.000 Euro liegt.
Mit Hilfe der Historie zum Mutterschaftsgeld kann der errechnete Grundbetrag an Elterngeld entsprechend reduziert werden. LÄMMkom® rechnet automatisch das gezahlte Mutterschaftsgeld in der korrekten Höhe an.
Der letzte Block auf der rechten Seite dient der Einkommensermittlung. Wir haben hier aktuell noch keine detaillierte Einkommensaufzählung vorgesehen, da die Art der Einkommensberücksichtigung noch strittig ist. Sobald das endgültige Gesetz vorliegt, passen wir den Einkommensbereich entsprechend an. Alle notwendigen Funktionen dazu sind bereits umgesetzt, so dass es sich um reine Änderungen der in der Datenbank vorhandenen Einkommenspositionen handelt. Der Bereich zur Eingabe von Einkommen während der Elternzeit ist bereits vollständig implementiert. Das hier erfasste Einkommen wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.