LÄMMkom® ermöglicht die Berechnung und Zahlbarmachung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Die richtige Zuordnung der altersabhängigen Regelbeträge sowie die Begrenzung der Leistung bis zum 12. Lebensjahr, längstens jedoch 72 Leistungsmonate, erfolgt vollautomatisch. Auch die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes bis zum 31.12.2007 und die nunmehr volle Anrechnung des Kindergeldes ab 01.01.2008 wird automatisch vollzogen.
Umfang und Art der weiteren berechnungsrelevanten Daten (z.B. Renten, Unterhaltsbeträge) ist in hohem Maße konfigurierbar, um sich den jeweiligen örtlichen Vorgaben anpassen zu können.
Darüber hinaus wird in LÄMMkom® vollautomatisch der Geburtsmonat erkannt und rechtlich einwandfrei mit dem tageweisen Regelbetrag unter Anrechnung des vollen Kindergeldes berechnet.
Des Weiteren stehen umfangreiche Funktionen zur Rückforderung, Aufrechnung und Rückzahlung gemäß Vereinbarung zur Verfügung. Ebenfalls kann eine Zinsberechnung - verbunden mit einer vollautomatischen Sollstellung - im Kassenverfahren als sogenannte Nebenforderung durchgeführt werden. Zinssätze sind historisch, zeitraumbezogen zentral zu verwalten.
LÄMMkom® erstellt aufgrund Ihrer Eingaben einen nachvollziehbaren Bescheid und meldet automatisch die notwendigen Daten für die Statistik der Teile A, B und C.
Darüber hinaus werden weitere spezielle Auswertungen für den Bereich Unterhaltsvorschuss bereit gestellt. So können automatisierte jährliche Überprüfungen und fallbezogene Aufrechnungen aller Einnahmen und Ausgaben durchgeführt werden.
Zur Erfassung und Berücksichtigung vergangener Zeiträume, beispielsweise vor einem Umzug oder in einem Altverfahren, bietet LÄMMkom® die Möglichkeit, zurückliegende Leistungen zu erfassen. Diese werden sowohl zur automatisierten Überwachung des Höchstleistungszeitraumes von 72 Monaten als auch zur Selektion der jährlichen Überprüfungen und zur Aufrechnung der fallbezogenen Einnahmen und Ausgaben verwendet.