LÄMMkom® ermöglicht die Berechnung aller Leistungen innerhalb von Einrichtungen. Dabei kann auf eine umfangreiche Einrichtungsdatei zurückgegriffen werden, in der jede Einrichtung mit allen notwendigen Stammdaten abgelegt werden kann. Die Einrichtungsdatei ist in hohem Maße konfigurierbar, um sich den jeweiligen örtlichen Vorgaben anpassen zu können.
In einem Fall können mehrere Einrichtungen gemischt werden (z.B. Wohnheim und Werkstatt für behinderte Menschen) und das Bruttoprinzip wird entsprechend Ihrer Vorgaben beachtet.
Die Vorgaben des § 35 SGB XII werden umfassend berücksichtigt, weshalb die Berechnung von Leistungen der Grundsicherung im Alter, der Hilfe zum Lebensunterhalt und der fachlichen Hilfen gem. Kapitel 5-9 SGB XII gemeinsam in einem Fall erfolgt. LÄMMkom® erstellt aufgrund Ihrer Eingaben einen nachvollziehbaren Bescheid und meldet automatisch die notwendigen Daten für die Statistik.