Für die Berechnung eines Mietzuschusses werden neben den Personen, die im Haushalt leben, die für die Berechnung erforderlichen Werte zu den Unterkunftskosten erfasst oder - soweit dies gesetzlich geregelt ist - automatisch vorgegeben. Bei der Erfassung der Einkommenstatbestände hat man die Möglichkeit, Jahresbeträge oder auch Monatsbeträge zu erfassen, je nachdem, welche Nachweise vorgelegt werden. Freibeträge und Abzugsbeträge werden weitgehend automatisch ermittelt.
Das Berechnungsergebnis kann sofort am Bildschirm eingesehen werden.
Auch bei Änderungen im Laufe des Bewilligungszeitraums kann die Dateneingabe direkt erfolgen und die Erhöhung bzw. Verminderung wird automatisch geprüft. Dies ist direkt am Bildschirm nachvollziehbar:
Die Vergleichsberechnung bei Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften erfolgt automatisch, wenn der gesetzliche Tatbestand erfüllt ist.
Selbstverständlich kann sofort nach der Berechnung des Wohngeldes ein Bescheid gedruckt werden. Der Bescheiddruck kann aber auch zentral zu den globalen Verarbeitungsläufen erfolgen.